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Basel II
Grundsatz I
MaRisk
MaK
MaH
Integrative Steuerung
Grundsatz II
MaRisk

Mit den "Mindestanforderungen an das Risikomanagement" werden die Anforderungen des bankaufsichtlichen Überprüfungsverfahrens (Supervisory Review Process - SRP) aus Basel II und des § 25 a (1) KWG seitens der Bankenaufsicht konkretisiert. Sie bilden damit die Grundlage für einen qualitativen Kontroll- und Überwachungsprozess. Jede Bank muss über einen Prozess verfügen, der das ökonomische Kapital ins Verhältnis zu den eingegangenen Risiken setzt (ICAAP).

Wesentliche Kernpunkte innerhalb der MaRisk sind die Anforderungen an das Interne Kontrollverfahren im Hinblick auf:

- das Kreditgeschäft (bisherige MaK),
- die Handelsgeschäfte (bisherige MaH),
- die Zinsänderungsrisiken des Gesamtbuches,
- die Liquiditätsrisiken,
- die operationelle Risiken,
- die Interne Revision.

Unerlässliche Aspekte der Gesamtbanksteuerung sind darüber hinaus die Geschäftsstrategie (inkl. Teilstrategien) und Risikotragfähigkeitsermittlung.

Zu detaillierten Beratungskonzepten verweisen wir auf die Bereiche MaK, MaH und integrative Steuerung.