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Basel II
Grundsatz I
MaRisk
MaK
- Qualitätssicherung
- Frühwarnsystem
- Margenkalkulation
- Risikoklassifizierung
- Verlustparameter
- Kreditprozessoptimierung
- Risikocontrolling
- Berichtswesen
MaH
Integrative Steuerung
Grundsatz II
Risikocontrolling

Die quantitativen Anforderungen an die Risikosteuerung sind in den MaK sehr offen formuliert, um eine flexible individuelle Umsetzung zu ermöglichen. Diese sinnvolle Intention der Aufsicht ist aufzugreifen und ein Verfahren zu entwickeln und aufzubauen, welches dem Risikogehalt Ihrer Geschäfte gerecht wird.

Nach der individuellen Definition des zu steuernden und zu messenden Risikos sind geeignete Methoden und Modelle zur Messung des Kreditrisikos auszuwählen. Dabei reicht die Auswahl von einfachen bilateralen Ansätzen, über deren Modifikation hin bis zu komplexen Portfoliomodellen. Aufbauend auf den Ergebnissen werden über die "normalen" Kreditprozesse hinausgehende Steuerungsmöglichkeiten und -maßnahmen implementiert.

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