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Mit der Verlautbarung der Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute (MaK) vom 20.12.2002 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht umfangreiche Anforderungen an diesen historisch sehr wichtigen Bereich in der deutschen Finanzwelt definiert.
Aufgrund der recht offen formulierten Anforderungen bieten die MaK die Möglichkeit, Prozesse und Systeme den eigenen Bedürfnissen entsprechend zu konzipieren und zu implementieren. Ausgehend von unseren umfangreichen Erfahrungen in verschiedenen Projekten und Banken und dem intensiven Kontakt zu den Aufsichtsbehörden hat unser Team für alle Teilbereiche der MaK auch mit Blick auf weitergehende Anforderungen und aktuelle Marktstandards umfangreiche und hochwertige Konzeptionen und Ideen entwickelt.
Die Gesamtkonzeption fügt sich in die Steuerung der Risiken auf Gesamtbankebene und die bankaufsichtlichen Eigenkapitalanforderungen (insbesondere Basel II) ein und soll insbesondere dem Ziel einer ökonomisch sinnvollen Steuerung von Risiko und Kapital dienen.
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