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Oft liegen Schwachstellen bei der Umsetzung des MaH im internen Kontroll- und Überwachungssystem sowie im Steuerungsbereich. Zur Analyse und Behebung dieser Schwachstellen bieten wir insbesondere im Vorfeld von Handelsgeschäftsprüfungen gemäß § 44 KWG Coaching-Gespräche mit den betreffenden Mitarbeitern Ihres Hauses an, in denen systematisch die relevanten Aspekte und Tätigkeiten durchgesprochen werden. Wir geben Hilfestellungen und ermitteln den eventuellen Fortbildungsbedarf. In diese Coaching-Gespräche werden auch die Vertreter der Stelleninhaber einbezogen.
Nach Handelsgeschäftsprüfungen gemäß § 44 KWG muss Ihr Haus unter eventuellem Zeitdruck eine Stellungnahme bezüglich der einzelnen Prüfungsfeststellungen gegenüber der BaFin abgeben, in der Sie auch darstellen, wie die einzelnen Feststellungen abgearbeitet werden. Hier ist es wichtig, die Stellungnahme so abzufassen, dass Ihre Maßnahmen einerseits die MaH voll erfüllen, andererseits jedoch auch nicht mit einem übermäßig hohen Umsetzungsaufwand verbunden sind. Gerne unterstützen wir Sie bei der Ausarbeitung einer entsprechenden Stellungnahme.
Gern unterstützen wir Sie dann auch bei der Behebung der Prüfungsfeststellungen durch Ausarbeitung und Umsetzung verschiedener Alternativen.
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