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Basel II
Grundsatz I
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MaH
- Qualitätssicherung
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- Limitkonzeption
Integrative Steuerung
Grundsatz II
MaH

Die "Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften der Kreditinstitute" (MaH) setzen hohe Standards hinsichtlich der Organisation des Handelsgeschäfts, an die entsprechenden Prozesse (insbesondere hinsichtlich Steuerungs-, Kontroll- und Überwachungsverfahren) sowie an die Mitarbeiterqualifikation und unterliegen regelmäßig Sonderprüfungen der Bundesbank und von Wirtschaftsprüfern im Auftrag der BaFin nach § 44 KWG.

Aufbauend auf unsere Erfahrungen mit den MaH seit ihrem Inkrafttreten und dem Spezialwissen ehemaliger MaH-Prüfer der Bundesbank unterstützen wir Sie im Bereich der MaH gerne mit verschiedenen Beratungsleistungen.

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