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Die "Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften der Kreditinstitute" (MaH) setzen hohe Standards hinsichtlich der Organisation des Handelsgeschäfts, an die entsprechenden Prozesse (insbesondere hinsichtlich Steuerungs-, Kontroll- und Überwachungsverfahren) sowie an die Mitarbeiterqualifikation und unterliegen regelmäßig Sonderprüfungen der Bundesbank und von Wirtschaftsprüfern im Auftrag der BaFin nach § 44 KWG.
Aufbauend auf unsere Erfahrungen mit den MaH seit ihrem Inkrafttreten und dem Spezialwissen ehemaliger MaH-Prüfer der Bundesbank unterstützen wir Sie im Bereich der MaH gerne mit verschiedenen Beratungsleistungen.
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