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Das Treasury sollte theoretisch in die Bereiche Zins- / Währungsrisiko, Adressrisiko und Liquiditätsrisiko unterschieden werden, da jeweils unterschiedliche Anforderungen bei der Abbildung von Produkten und damit auch der Steuerung bestehen. In vielen Instituten ist diese Differenzierung jedoch aus Kapazitätsgründen nicht möglich. Somit ist lediglich zu klären, für welche Positionen der Treasurer bzw. die Marktbereiche verantwortlich sind. In den anderen Fällen ist eine klare Definition und Abgrenzung von Verantwortlichkeiten notwendig, wobei interne Verrechnungskonzepte einzuführen sind.
Eine strittige Frage ist in diesem Zusammenhang beispielsweise die Zuordnung der Kreditmargen, die aus Zins- und Währungsperspektive gesteuert werden sollten, parallel aber dem Kredittreasury für das Management des Adressrisikos zur Verfügung stehen müssen. Die klare Abgrenzung, die Zuordnung von Verantwortlichkeiten und die Definition von Prozessen sind wesentlicher Bestandteil der Beratungsleistung. Die zur Steuerung notwendigen Instrumentatrien und Produkte werden im Rahmen der Beratungsdienstleistung entsprechend der vorher individuell festzulegenden Gesamtbankrisikostrategie implementiert.
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