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Basel II
Grundsatz I
MaRisk
MaK
MaH
Integrative Steuerung
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- Treasury
- Risk Return Steuerung
- Limitsystem
Grundsatz II
Integrative Steuerung

Unter dem Komplex integrative Steuerung lassen sich diverse Themenbereiche subsumieren. Gemäß § 25a KWG werden von den Kreditinstituten geeignete Regelungen zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der Risiken verlangt, die in eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation mit angemessenen internen Kontrollverfahren zu integrieren sind. Diese Anforderung geht über die in den auf einzelne Bereiche fokussierten Anforderungen der Aufsicht (MaH, MaK, Grundsatz I) noch hinaus.

Sicher können hierunter auch beispielsweise die vollständige Erfüllung der Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft und die adäquate Abbildung des Grundsatz I eingeordnet werden. Die hier entwickelten Beratungskonzeptionen sollen nicht vorrangig nur der Erfüllung bankaufsichtlicher Standards genügen, sondern diese miteinander verbinden und die Steuerung des ökonomischen Kapitals der Kreditinstitute ermöglichen.

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