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Die richtige Anwendung der Standardverfahren des Grundsatzes I zur Ermittlung der Eigenmittelanrechnungsbeträge für die Finanzinstrumente des Anlage- und Handelsbuches ist eine fundamentale Voraussetzung sowohl für eine aufsichtlich korrekte als auch eine eigenmittelschonende Meldung der Risikoaktiva und der Marktrisikopositionen. Weiterhin werden oftmals die vielfältigen Freiräume und aufsichtlich korrekten Auslegungsmöglichkeiten des Grundsatzes I nicht adäquat oder unvollständig angewendet, um Eigenmitteleinsparungseffekte ausnutzen zu können.
Im Rahmen der Beratungsleistung wird überprüft, inwieweit die Standardmethoden des Grundsatzes I korrekt implementiert sind und inwiefern Auslegungsmöglichkeiten bei der Anwendung der Standardmethoden sowohl korrekt angewendet werden als auch eigenmittelschonend ausgenutzt werden.
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