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Basel II
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Grundsatz II
Optimierung

Das aufsichtsrechtliche Kapital, das zur Unterlegung von Marktpreis- und Adressenausfallrisiken benötigt wird, bildet in vielen Kreditinstituten ein knappes Gut. Häufig wird die ermittelte Eigenkapital- und Eigenmittelquote als ein Indiz für die Ertrags- und Risikotragfähigkeit der Kreditinstitute beispielsweise von Ratingagenturen herangezogen. Zielsetzung der Beratung ist die Überprüfung der Berechnung des aufsichtsrechtlich unterlegungspflichtigen Kapitals, sowie die Erarbeitung von Optimierungsansätzen hinsichtlich der Reduktion an Eigenkapital- und Eigenmittelerfordernissen.

Die Ansatzpunkte können vielfältiger Natur sein, angefangen von einer Überprüfung der Handelsbuchdefinition, über Wahlmöglichkeiten im Grundsatz I bis hin zur Erörterung und Abstimmung von Auslegungsfragen unter Berücksichtigung der individuellen Geschäftstätigkeit des Kreditinstitutes. Eine Überprüfung der Unterlegungsbeträge von ausgewählten, maßgeblichen Produkten oder auch des kompletten Produktuniversums soll zudem die adäquate Darstellung im Meldewesenprozess garantieren.

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