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Basel II
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Grundsatz II
Handelsbuchinstitut

In der Hierarchie des Grundsatz I stellen Handelsbuchinstitute einen ersten Schritt im Hinblick auf den Ausbau der Handelsaktivitäten dar. Ausgehend von der Größenordnung der Handelsaktivitäten geht der Status mit einer komplexeren Berechnungsmethode der Risiken dieser Geschäfte einher. Die Beratung erstreckt sich von einer aktiven Unterstützung in der Vorbereitung und Organisation bis hin zur Anmeldung bei der Bankenaufsicht.

Ausgehend von einer Analyse der bestehenden Handelsaktivität wird der Schwerpunkt auf die Veränderungen in der Berechnung und Methodik des aufsichtsrechtlichen Unterlegungsbetrages sowie der Groß- und Millionenkreditverordnung gelegt. Auf der Basis von Testrechnungen wird die Auswirkung auf entsprechende Kennziffern simuliert, wobei geschätzte Veränderungen in der zukünftigen Geschäftstätigkeit berücksichtigt werden können. Eine Überprüfung der vorhandenen Rechenwerke im Meldewesen ist ebenso Gegenstand der Beratung wie die Optimierung und Begleitung der Projektorganisation. Zusätzlich werden Themenkomplexe wie interne Geschäfte, mögliche Handelsaktivitäten, aufsichtsrechtliche Wahlmöglichkeiten und Integration des Handelsbuches in die Gesamtbanksteuerung besprochen.

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