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Neben dem KWG ist der Grundsatz I die zentrale aufsichtsrechtliche Regelung, da hierin die Größenordnungen für die Kapitalunterlegung festgelegt werden. Dabei gibt es grundsätzlich eine Dreiteilung der "Grundsatz I-Hierarchie", ausgehend von herkömmlichen Kreditinstituten, über Handelsbuchinstitute bis hin zu dem Status einer "interne Modelle Bank" müssen entsprechende Bestimmungen berücksichtigt werden.
Gerade in Zeiten der Knappheit des ökonomischen und aufsichtsrechtlichen Kapitals ist es von besonderer Bedeutung, für dessen Optimierung zu sorgen. Dies kann einerseits durch die richtige Zuordnung zur jeweiligen Hierarchiestufe erreicht werden, was im Rahmen von Implementierungsprojekten erfolgen sollte. Andererseits kann immer wieder festgestellt werden, dass bereits bei der Umsetzung der aktuellen Regelungen des Grundsatz I ungenaue Implementierungen vorkommen bzw. zulässige Wahlmöglichkeiten und Auslegungsspielräume nicht konsequent von Kreditinstituten genutzt werden.
Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung bei der Beratung im Umfeld des Grundsatz I können wir Sie auf vielfältige Weise unterstützen. Angefangen von einer Überprüfung der aktuellen Handhabung in Ihrem Kreditinstitut, über die Implementierung des Handelsbuchinstitutstatus bis hin zur kompetenten Begleitung der Vorbereitung und Durchführung einer Prüfung eines internen Modells können Sie unsere Berater begleiten.
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