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Basel II
- Quantitative Impact Study
- Zinsrisiko
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- Risk Mitigation
- Operational Risk
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Grundsatz I
MaRisk
MaK
MaH
Integrative Steuerung
Grundsatz II
Zinsrisiko

Durch Basel II rücken erstmals die Zinsänderungsrisiken des Anlagebuches für alle Institutsgruppen in den Fokus der Aufsicht. Aus der Verankerung in der zweiten Säule der Anforderungen lassen sich zwar keine zwingenden Eigenkapitalunterlegungen ableiten, die qualitative Forderung nach der Ermittlung der Risiken ist dennoch für alle Kreditinstitute verpflichtend.

Die Vielzahl der deutschen Kreditinstitute kann die Anforderung aufbauend auf den bisherigen Systemen relativ kapazitätsschonend erfüllen, dennoch ist eine klare Definition der Prozesse und der zugrundeliegenden Parameter wichtig und prüfungsrelevant.

Die Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen sollte hierbei nur ein Meilenstein für eine interne Steuerung auf weiterreichenden Meßmethoden sein.

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