Produkteinführung
In den "Mindestanforderungen an das Risikomanagement" (MaRisk) wird seitens der Bankenaufsicht die Durchführung von Geschäftseinführungsprozessen (NPP) postuliert. Idealerweise sollten diese Anforderungen in eine einheitliche Prozessorganisation eingebettet werden, so dass aufgrund von Synergien und gleichlautenden Erfordernissen Ersparniseffekte erreicht werden können. Die Definition der Prozessanforderungen bildet den Hauptbestandteil dieser Beratungsleistung.
Ausgehend von grundsätzlichen Abläufen werden dabei die individuellen Strukturen des jeweiligen Kreditinstitutes integriert sowie eine ganzheitliche Übersicht auf das Geschäftsuniversum erstellt. Ziel ist die Schaffung einer Prozessschablone, anhand derer eine produktunabhängige, zielgerichtete Einführung von neuartigen Geschäften und auch Märkten möglich wird. Dies beinhaltet - ganz im Geiste der Risikoorientierung der MaRisk - auch die sachgerechte Integration eines Expressverfahrens und die Definition von Bedingungen, die einen NPP entbehrlich machen.
Unabhängig davon bieten wir unsere Unterstützung bei konkreten Geschäftseinführungs- prozessen an. Dies beinhaltet insbesondere die aktive Projektbegleitung und Beurteilung des Vorgehens bei neuartigen Produkten, Produktschulungen (inkl. Umgang im Meldewesen, Rechnungswesen, Risikocontrolling) sowie die Qualitätssicherung der Konzepte.
Wir freuen uns, Sie unterstützen zu können.
