SolvV - Operationelles Risiko
Die operationellen Risiken wurden nicht erst durch Basel II entdeckt, doch sind sie seither zunächst in den Fokus der Diskussionen in der deutschen Bankenlandschaft und letztlich in die Eigenkapitalregeln der SolvV eingerückt.
Für operationelle Risiken in den Instituten ist nunmehr Eigenkapital vorzuhalten. Die Berechnungsoptionen changieren dabei vom sehr einfachen Basisindikatoransatz über den erweiterten Standardansatz bis hin zu den umfangreichen individuellen Modellen der fortgeschrittenen Ansätze.
Neben der reinen Berechnung der Unterlegungsbeträge ist die entscheidende Aufgabe der Institute der Aufbau eines internen Systems zum Management der operationellen Risiken. Ausgehend von einer exakten Definition aller relevanten Risikoarten, sollten in jedem Haus ein gebrauchsfähiges Risikohandbuch und ein integrierter Managementprozess existieren, der auch die operationellen Risiken einschließt. Zielstellung der Aufsicht ist es nicht, den Instituten ein starres Verfahren zur Messung der Risiken an die Hand zu geben, welches rein der formalen Erfüllung dient. Vielmehr sollen operationelle Risiken – wie auch alle anderen Risikoarten – in einer dem Geschäftsumfang und der wirtschaftlichen Bedeutung angemessenen Weise gemanagt werden.
Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Auswahl und Umsetzung der Messansätze, sondern auch bei der Implementierung angemessener Verfahren wie Schadenfalldatenbanken und bei der Konzeption und Durchführung des Self-Assessments. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir zur Vervollständigung des Management Kreislaufs, auch individuelle Ansätze zur Steuerung der operationellen Risiken.