SolvV - Offenlegung


Zur Erfüllung der Anforderung von Basel II an die Transparenz von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern müssen diese regelmäßig Informationen über das Eigenkapital, eingegangene Risiken, Risikomanagementverfahren und Kreditrisikominderungstechniken veröffentlichen. Dazu gehören weiterhin Angaben über interne Modelle und Verbriefungstransaktionen.

Wir unterstützen Sie dabei, eine sensible Realisierung der Vorgaben zur Offenlegung zu gewährleisten, da hierbei eine Vielzahl von Unternehmensdaten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.