SolvV - Adressrisiko
Mit der nationalen Umsetzung von Basel II, der Solvabilitätsverordnung vom Dezember 2006 sind die Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung nach langjähriger Konsultation national fixiert. Auch wenn Sie in Ihrem Haus zwangsläufig schon einen Großteil der Umsetzungsarbeit erledigt haben, bietet Basel II eine Vielzahl an Optimierungsmöglichkeiten. Es gilt die Potentiale zu erkennen und entsprechend zu heben. Wir unterstützen Sie durch unsere langjährige Erfahrung bei der optimalen Wahl der Methoden, einer effizienten Umsetzung und helfen Ihnen die erzielten Ergebnisse in Ihrem Institut neben der Eigenkapitalunterlegung für Ihr internes Risikomanagement zu nutzen.
Umsetzung KSA
Wir unterstützen Sie bei der adäquaten Umsetzung der einzelnen Optionen des Standardansatzes und suchen gemeinsam mit Ihnen nach Optimierungsmöglichkeiten. Dabei spielt speziell die Frage der Sicherheitenanrechnung (Risk Mitigation) eine zentrale Rolle. Gerne diskutieren wir mit Ihnen die Chancen, Kosten, Nutzen und Risiken einer Verbesserung Ihrer Unterlegungsmethodik in einen der IRB-Ansätze.
Im Umfeld von Verbriefungen oder in Fragen der Auslegung des § 154 SolvV („tranched cover“) kommt es regemäßig zu komplizierten Fragestellungen. Scheuen Sie sich nicht, auf unsere Erfahrung zurück zu greifen und erörtern mit uns die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.
Über die Methoden der Säule 1 von Basel II hinaus unterstützen wir Sie bei den beiden anderen Säulen - aufsichtliches Überprüfungsverfahren und Marktdisziplin. Soweit Auslegungsfragen und Auslegungsmöglichkeiten bestehen werden diese möglichst eigenmittelschonend umgesetzt.
Umsetzung IRB
Wir unterstützen Sie bei der adäquaten Umsetzung der einzelnen Optionen des IRB-Ansatzes im Basis- und fortgeschrittenen Ansatz. Neben den einzelnen Bonitätsgewichtungsfunktionen in den verschiedenen Forderungsklassen, die in der Solvabilitätsverordnung definiert sind, werden die Möglichkeiten der Kreditrisiko-Minderungstechniken (Risk Mitigation) genutzt. In diesem Zusammenhang wird das Institut bei der Erhebung der aufsichtlichen Parameter (PD, LGD, M, U, EaD) unterstützt. Sowohl für Basis-IRB als auch im Besonderen für fortgeschrittene IRB-Banken gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Regelungen der Solvabilitätsverordnung eigenkapitaloptimierend auszulegen.
Wir beraten Sie zu den aus der Strukturierung von Forderungen resultierenden komplexen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Aufsichtsrecht und erörtern mit Ihnen Möglichkeiten der Eigenkapitaloptimierung. Gerne diskutieren wir mit Ihnen die Chancen, Kosten, Nutzen und Risiken einer Verbesserung Ihrer Unterlegungsmethodik in den fortgeschrittenen IRB-Ansatz.
Umsetzung Risk Mitigation
Die Bankenaufsicht erkennt mit der Solvabilitätsverordnung in höherem Maße als bisher die in der Bankenpraxis verwendeten Kreditsicherungsinstrumente an. So ist sogar möglich, auch unvollkommene Absicherungen z.B. bei Laufzeitinkongruenzen und Asset Mismatches als Risikoentlastung berücksichtigen zu können. Dazu ist jedoch notwendig, die unterschiedlichen Risikofaktoren für das Asset und die zur Verfügung stehende Sicherheit über Abschläge (Haircuts) zu berücksichtigen, da diese zu unterschiedlichen Wertentwicklungen führen können. In Abhängigkeit von der Qualität des verwendeten Risikomodells können die Haircuts eigenständig geschätzt werden und müssen nicht über die fixierten Standardwerte ermittelt werden.
Die Solvabilitätsverordnung eröffnet verschiedene Möglichkeiten zur Reduzierung des Kreditrisikos für Derivate und Repo/Leihe-Geschäfte. Auch die Anrechnung von Collaterals für OTC-Derivate hat sich geändert. Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der IMM-Methode für Derivate oder implementieren mit Ihnen ein Portfoliomodell für Repo/Leihe Geschäfte. Kommen Sie auf uns zu und diskutieren Sie im Zuge einer Vorstudie mit uns die zu erwartenden Effekte unter Berücksichtigung des Aufwandes.
Entwicklung und Implementierung LGD-Verfahren
Als fortgeschrittene IRB-Bank können in Abhängigkeit von Ihrer Portfolio- und Sicherheitenstruktur durch eigene Schätzungen von Verlustquoten, Restlaufzeiten und Credit-Conversion-Faktoren enorme Eigenkapitaleffekte erzielen. Im Fokus steht aber nicht eine Eigenkapitalentlastung alleine, sondern auch eine aus der Verbesserung der Risikoparameter resultierende Qualitätssteigerung in der internen Steuerung.

Der Aufbau entsprechender Datenabnken und die Umlegung der erlangten Erkenntnisse auf das Bestandsgeschäft kann unter Umständen sehr tückisch sein. Profitieren Sie von unserer Erfahrung in mehreren Großbanken!
Vorbereitung Abnahmeprüfung
Erfahrungsgemäß ist der letzte Schritt der Erlangung der Zulassung als IRB-Bank ein nicht zu unterschätzender Teil der erfolgreichen Projekt Durchführung.
Wir begleiten Sie während der ganzen Abnahmeprüfung organisatorisch und helfen Ihnen bei der Befüllung der aufsichtlich vorgegebenen Konkordanzlisten. Im Vorfeld der Prüfung diskutieren wir mit Ihnen im Zuge eines Self-Assessments die Stärken und Schwächen Ihrer Umsetzung und führen mit Ihnen eine Prüfungsimulation durch. Mit Hilfe unserer Erfahrung lassen sich üblicherweise noch Schwächen vor Beginn der aufsichtlichen Prüfung beheben.
Ein zentraler Bestandteil jeder IRB-Prüfung ist die Validierung der Ratingverfahren und die Überprüfung der Schätzverfahren für die LGD. Erörtern Sie mit uns gemeinsam die möglichen Angriffspunkte, damit Sie für die Prüfung gerüstet sind!