MaRisk
Mit den "Mindestanforderungen an das Risikomanagement" wurden zum einen die Anforderungen der Säule II bzw. des so genannten bankaufsichtlichen Überprüfungsverfahrens (SRP) aus Basel II in deutsches Recht umgesetzt. Danach muss jede Bank über einen Prozess verfügen, der das zur Verfügung stehende Kapital ins Verhältnis zu den eingegangenen Risiken setzt (ICAAP). Zum anderen wurde mit den MaRisk der § 25 a Abs. 1 KWG seitens der Bankenaufsicht ein integrierter Ansatz zur Entwicklung eines konsistenten und umfassenden Gesamtwerks im Sinne des Paragraphen geschaffen.
Die MaRisk wurden ursprünglich im Dezember 2005 veröffentlicht. Im Oktober 2007 wurden Sie hinsichtlich der Outsourcing-Anforderungen novelliert und im August 2009 erfolgte eine umfangreiche Novelle mit zahlreichen Änderungen, insbesondere bei Vergütungssystemen, Risikokonzentrationen, Stresstests, Liquiditätsrisiken und der Gruppensteuerung.
Wesentliche Kernpunkte innerhalb der MaRisk sind:
- Festlegung von Geschäfts- und dazu konsistenten Risikostrategien
- aufbau- und ablauforganisatorische Regelungen für
- das Handelsgeschäft
- der sachgerechte Umgang mit neuen Produkten/Märkten
- die Implementierung einer Risikotragfähigkeitskonzeption
- die angemessene Berücksichtigung von
- Marktpreisrisiken (inkl. Zinsänderungsrisiken des Anlagebuches),
- Liquiditätsrisiken und
- operationellen Risiken,
- die Interne Revision.
die durch das nachstehende Schaubild verdeutlicht werden.

MaRisk-Statusanalyse
Zur Steigerung Ihrer Effizienz und aufsichtsrechtlicher Sicherheit bieten wir Ihnen unsere bewährte Statusanalyse an. Diese umfasst eine Überprüfung der kompletten MaRisk-Umsetzung und eignet sich für Institute, die Sicherheit darüber gewinnen wollen, inwieweit die getroffenen Maßnahmen den aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen und sich optimal auf bankaufsichtliche Prüfungen vorbereiten möchten. Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf den möglichen Prüfungsschwerpunkten und die Nutzung von Öffnungsklauseln hinsichtlich der einzelnen Anforderungen.
Auf Basis Ihrer Unterlagen und einer Prüfung der Prozessabläufe anhand von Organisationsrichtlinien und Mitarbeitergesprächen wird auf mögliche Probleme bei einer Prüfung hingewiesen. In einem abschließenden schriftlichen Bericht werden die einzelnen Punkte darge-stellt und gewichtet. Dabei erfolgt eine Einordnung in drei Gewichtungsstufen. Eine Abschlusspräsentation beendet die Statusanalyse.
Natürlich wird im Rahmen dieser Prüfung auch auf eventuelle Optimierungs- und Verbesserungsmöglichkeiten hinsichtlich Ihrer Prozessabläufe, des internen Kontroll- und Überwachungssystems und der Steuerung hingewiesen.
Individuelle Schwerpunkte können natürlich vereinbart werden. So ist es beispielsweise möglich, die Analyse auf die Handels- oder Kreditgeschäftsprozesse oder auf die Anforderungen an die Risikosteuerung und das Risikocontrolling zu beschränken.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein entsprechendes Angebot.
Coaching
Oft liegen Schwachstellen bei der Umsetzung des MaRisk im internen
Kontroll- und Überwachungssystem sowie im Steuerungsbereich. Zur
Analyse und Behebung dieser Schwachstellen bieten wir insbesondere im
Vorfeld von Handelsgeschäftsprüfungen gemäß § 44 KWG
Coaching-Gespräche mit den betreffenden Mitarbeitern speziell auch den
Vorständen Ihres Hauses an, in denen systematisch die relevanten
Aspekte und Tätigkeiten durchgesprochen werden. Wir geben
Hilfestellungen und ermitteln den eventuellen Fortbildungsbedarf. In
diese Coaching-Gespräche werden auch die Vertreter der Stelleninhaber
einbezogen.
Nach 44er Prüfung muss Ihr Haus unter eventuellem
Zeitdruck eine Stellungnahme bezüglich der einzelnen
Prüfungsfeststellungen gegenüber der BaFin abgeben, in der Sie auch
dar-stellen, wie die einzelnen Feststellungen abgearbeitet werden. Hier
ist es wichtig, die Stellungnahme so abzufassen, dass Ihre Maßnahmen
einerseits die MaRisk voll erfüllen, andererseits jedoch auch nicht
mit einem übermäßig hohen Umsetzungsaufwand verbunden sind. Gerne
unterstützen wir Sie bei der Ausarbeitung einer entsprechenden
Stellungnahme.
Gern unterstützen wir Sie dann auch bei der
Behebung der Prüfungsfeststellungen durch Aus-arbeitung und Umsetzung
verschiedener Alternativen.
Wir freuen uns, Sie unterstützen zu können.
Prozessoptimierung
Die MaRisk stellen zahlreiche qualitative Anforderungen an die Kredit- und Handelsge-schäftsprozesse in Kreditinstituten.
Der
Kreditprozess umfasst alle Tätigkeiten der Kreditvergabe (mit dem
Schwerpunkt Votierung), der Kreditweiterbearbeitung und der
Kreditkontrolle einerseits sowie der Intensiv-betreuung, Sanierung und
Abwicklung von Engagements andererseits. Er stellt somit das erste und
wohl wirksamste Instrument des Kreditrisikomanagements für alle
Kreditinstitute dar. Ähnliches gilt für den Handelsgeschäftsprozess,
bei dem die Abwicklungs- (Bestätigungswesen) und Kontrollaufgaben
(Marktgerechtigkeitsprüfung, Abstimmungen) im Vordergrund stehen.
Um
dieser elementaren Rolle der Geschäftsprozesse gerecht zu werden, ist
es notwendig, aus-gehend von der Geschäfts- und Risikostrategie einen
einheitlichen und effizienten Ablauf zu implementieren, der neben den
rein aufsichtsrechtlichen Forderungen vor allem die
betriebs-wirtschaftlichen Anforderungen, wie optimale Durchgangszeiten,
Ausnutzung von Effizienzpotenzialen und eine prozessinduzierte
Risikominimierung, in den Vordergrund stellt.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein entsprechendes Angebot.
Risikocontrolling und NPP
Auch zu diesen Themen freuen wir uns, Sie unterstützen zu können.
Welche Leistungen wir hier konkret anbieten, erfahren Sie unter
Produkteinführung und Risikocontrolling