Liquiditätsverordnung (LiqV)
Die Liquiditätsverordnung (LiqV) trat im Januar 2007 in Kraft und ersetzte den bis dahin geltenden Grundsatz II. Das Hauptaugenmerk der LiqV richtet sich insbesondere auf die kurzfristige Liquiditätssteuerung eines Institutes bis zu einem Horizont von 12 Monaten. Hiebei wird die Liquidität durch erwartete Zahlungsströme, den Bestand an hochliquiden Aktiva und Refinanzierungslinien definiert.
Die Veränderungen der LiqV zu dem bisherigen Regelungswerk Grundsatz II sind bis auf einen Punkt marginal. Und zwar hat die BaFin die Möglichkeit geschaffen, dass die Institute ein internes Liquiditätsmodell entwickeln und nach erfolgter Prüfung einsetzen und für die Meldung verwenden. Dieser Weg wird regelmäßig nur von solchen Instituten beschritten werden, die in der Entwicklung ihrer Liquiditätsrisikosysteme sehr fortgeschritten sind.
Für alle Institute bindend ist jedoch die LiqV in Verbindung mit den Anforderungen der MaRisk. In ihnen werden die Banken aufgefordert wesentliche Teile, die für das interne Liquiditätsmodell gefordert sind, ebenfalls vorzuhalten. Hierbei sind vor allem die Liquiditätsszenarien zu nennen, welche eine große Herausforderung für alle Institute, von der Modellierung der Cashflows bis hin zur Definition von sinnvollen Szenarien, darstellen. Die Anforderungen sind hierbei für jedes Institut individuell zu konfigurieren, so dass eine Standardisierung schwer möglich ist.