GroMiKV

Im Rahmen der Umsetzung der überarbeiteten Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) sowie der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG in nationales Recht sind zum 1. Januar 2007 die geänderten Vorschriften des Kreditwesengesetzes, die Neufassungen der Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV) und die Solvabilitätsverordnung (SolvV) in Kraft getreten.

Die Überarbeitung und Ergänzung der GroMiKV wurde insbesondere zur Anpassung aufgrund der geänderten Methoden zur Berechnung der Eigenkapitalunterlegung für Kreditrisiken erforderlich. Vor diesem Hintergrund erfolgte eine Neufassung der Verordnung, die unter anderem Anreize für die Entwicklung von Mess- und Steuerungssystemen für Konzentrationsrisiken setzt, und damit den Instituten die Möglichkeit eröffnet, bei bestimmten Sachverhalten auf Regelungen der SolvV zurückzugreifen und hierdurch Synergien zu heben.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen bei der Beratung auf dem Gebiet der GroMiKV können wir Sie unterstützen, einen optimalen Meldeprozess in Ihrem Haus zu implementieren und vorhandene Synergieeffekte mit anderen aufsichtlichen Meldungen zu nutzen.