Beratung Aufsichtsrecht
1 PLUS i versteht sich als der Beratungsspezialist und Partner rund um Fragestellungen aus dem Themengebiet Aufsichtsrecht. Getragen wird dies durch die einschlägigen Berufs- und Beratungserfahrungen unserer Mitarbeiter, die es uns ermöglichen, Probleme aus Sicht des Instituts zu analysieren und zu lösen.
Vor diesem Hintergrund können wir Sie bei der Implementierung von aufsichtsrechtlichen Anforderungen unterstützen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Solvabilitätsverordnung und den MaRisk. Aufgrund der darin enthaltenen Wahlmöglichkeiten beraten wir darüber hinaus unsere Kunden bei der Optimierung der vorhandenen Alternativen bis hin zur Abklärung von Auslegungsfragen. Weitere Details können Sie den einzelnen Themen auf der linken Seite entnehmen.
Für die konkrete Ausgestaltung Beratungsinhalten und -umfang stehen wir Ihnen jederzeit unter nachfolgendem Link zur Verfügung.
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